Rechtsprechung
   BVerwG, 25.07.2000 - 9 C 42.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,158
BVerwG, 25.07.2000 - 9 C 42.99 (https://dejure.org/2000,158)
BVerwG, Entscheidung vom 25.07.2000 - 9 C 42.99 (https://dejure.org/2000,158)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juli 2000 - 9 C 42.99 (https://dejure.org/2000,158)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,158) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    AuslG § 50 Abs. 2; AsylVfG § 34
    Abschiebungsandrohung; Zielstaat; Herkunftsstaat; Absehen von Zielstaatsbezeichnung; ungeklärte Staatsangehörigkeit; Ermittlung eines Zielstaats; Sollvorschrift; Regelungscharakter; Hinweis; nachträgliche Konkretisierung des Zielstaats; effektiver Rechtsschutz

  • Wolters Kluwer

    Abschiebungsandrohung - Zielstaat - Herkunftsstaat - Absehen von Zielstaatsbezeichnung - Ungeklärte Staatsangehörigkeit - Ermittlung eines Zielstaats - Sollvorschrift - Regelungscharakter - Hinweis - Nachträgliche Konkretisierung des Zielstaats - Effektiver Rechtsschutz

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 50 Abs. 2; AsylVfG § 34
    D (A), Verfahrensrecht, Staatsangehörigkeit ungeklärt, Abschiebungsandrohung, Zielstaatsbezeichnung, Herkunftsstaat

  • Judicialis

    AuslG § 50 Abs. 2; ; AsylVfG § 34

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 50 Abs. 2; AsylVfG § 34
    Ausländerrecht; Asylverfahrensrecht - Abschiebungsandrohung; Zielstaat; Herkunftsstaat; Absehen von Zielstaatsbezeichnung; ungeklärte Staatsangehörigkeit; Ermittlung eines Zielstaats; Sollvorschrift; Regelungscharakter; Hinweis; nachträgliche Konkretisierung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • nomos.de PDF, S. 60 (Leitsatz)

    § 50 Abs. 2 AuslG; § 34 AsylVfG
    Ausländerrecht/Abschiebungsandrohung/ungeklärter Herkunftsstaat

  • zaoerv.de PDF, S. 28 (Kurzinformation)

    Ausweisung - Abschiebung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 111, 343
  • NJW 2000, 3798
  • NVwZ 2001, 98 (Ls.)
  • NJ 2001, 55 (Ls.)
  • DVBl 2001, 209
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (246)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 16.11.1999 - 9 C 4.99

    Nordirak, Abschiebungsschutz, inländische Fluchtalternative, Erreichbarkeit,

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2000 - 9 C 42.99
    In beiden Fällen muss ihm vor der Abschiebung der Zielstaat bekannt gegeben und die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes ermöglicht werden (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 16. November 1999 - BVerwG 9 C 4.99 - BVerwGE 110, 74 ).
  • BVerwG, 29.06.1998 - 9 B 604.98

    Mögliche Zielstaaten einer Abschiebung

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2000 - 9 C 42.99
    Nach § 50 Abs. 2 Satz 1, § 55 Abs. 2 AuslG obliegt die Klärung der rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeit der Abschiebung in einen bestimmten Staat und die hierzu gegebenenfalls erforderliche Klärung der Staatsangehörigkeit des Ausländers grundsätzlich der abschiebenden Ausländerbehörde (vgl. zur Bedeutung der Staatsangehörigkeit für die Zielstaatsbezeichnung auch BVerwG, Beschlüsse vom 1. September 1998 - BVerwG 1 C 41.98 - Buchholz 402.240 § 50 AuslG 1990 Nr. 4 und vom 29. Juni 1998 - BVerwG 9 B 604.98 -).
  • OVG Niedersachsen, 06.03.2024 - 13 LC 116/23

    Abwägung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

    Sie stellt lediglich einen vorläufigen unverbindlichen Hinweis dar; Rechtsfolgen ergeben sich hieraus nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.7.2000 - BVerwG 9 C 42.99 -, juris Rn. 14).

    Denn der allgemein aus der Bestands- bzw. Rechtskraft eines Verwaltungsaktes folgende Ausschluss von Einwendungen setzt gerade eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Bezeichnung eines konkreten Zielstaats in der Abschiebungsandrohung voraus (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.7.2000 - BVerwG 9 C 42.99 -, juris Rn. 14).

  • BVerwG, 13.02.2014 - 10 C 6.13

    Abnahme von Fingerabdrücken; Änderung des Asylverfahrensgesetzes;

    Ein konkreter Zielstaat braucht bei fehlender Klärung der Staatsangehörigkeit des Ausländers nicht benannt zu werden (vgl. Urteil vom 25. Juli 2000 - BVerwG 9 C 42.99 - BVerwGE 111, 343 = Buchholz 402.240 § 50 AuslG Nr. 10 S. 4 ).
  • OVG Niedersachsen, 21.04.2004 - 11 LA 61/04

    Abschiebung; Abschiebungsandrohung; Androhung; Ausländer; Autonomiegebiet;

    Zielstaat wird zumeist der Staat sein, dessen Staatsangehörigkeit der Ausländer besitzt, bei Staatenlosen der Staat des gewöhnlichen Aufenthalts; es kann je nach den Umständen des Falles aber auch ein sonstiger zur Aufnahme bereiter oder verpflichteter Drittstaat sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.7.2000, BVerwGE 111, 343 = DVBl 2001, 209 = InfAuslR 2001, 46).

    Ferner ist allgemein anerkannt, dass in der Abschiebungsandrohung die Zielstaatsbezeichnung ausnahmsweise unterbleiben kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.7.2000, aaO; Marx aaO, § 34 RdNrn. 66 ff.).

    Ist etwa die Staatsangehörigkeit des Ausländers ungeklärt und ein aufnahmebereiter anderer Staat nicht erkennbar, so liegen besondere Umstände vor, die ein Absehen von der Zielstaatsbezeichnung rechtfertigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.7.2000, aaO).

    Denn ihm muss vor der Abschiebung der konkrete Zielstaat bekannt gegeben und die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes ermöglicht werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.7.2000, aaO; Urt. v. 16.11.1999, aaO).

    Mit dieser gesetzlichen Wertung stünde es schwerlich in Einklang, aus dem Fehlen bzw. der Rechtswidrigkeit einer nach § 50 Abs. 2 Halbsatz 1 AuslG gebotenen Zielstaatsbezeichnung auf die Rechtswidrigkeit der Abschiebungsandrohung insgesamt zu schließen (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.7.2000, aaO; Hess.VGH, Beschl. v. 14.11.2003, aaO; Funke-Kaiser in: GK-AuslR, § 50 RdNr. 23; Hailbronner, AuslR, Kommentar, § 50 AuslG RdNr. 14 c).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht